Habe mal ne Frage.
Suche mir bei ebay schon die Finger wund
Habe ne schlechte Bewertung erhalten, weil was auf dem Postweg über die Weihnachtszeit verlorgengegangen ist
Irgendwo in den ebay Grundsätzen steht was, dass ein Verkäufer nicht negativ bewertet werden soll oder darf, wenn die Post geschlampt hat.
Ich habe das selber schon gelesen aber jetzt finde ich es nicht mehr
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen??
Elke