Versand verschlampt durch Post (ebay)

  • Habe mal ne Frage.
    Suche mir bei ebay schon die Finger wund
    Habe ne schlechte Bewertung erhalten, weil was auf dem Postweg über die Weihnachtszeit verlorgengegangen ist
    Irgendwo in den ebay Grundsätzen steht was, dass ein Verkäufer nicht negativ bewertet werden soll oder darf, wenn die Post geschlampt hat.
    Ich habe das selber schon gelesen aber jetzt finde ich es nicht mehr ;(
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen??


    :bye:
    Elke

  • Elke nicht nervös werden , wenn eine Ware nicht ankommt
    wird's meist ein negativ geben , wer daran Schuld war ist
    dem Käufer meist egal ...


    bei unversichertem Versand ist es eh sein Risiko , daß solltest halt wenigstens in deinen Aukionen stehen haben , doch konntest dich mit dem Käufer nicht irgendwie einigen ?


    Hier kannst mal schauen ...


    Bewertungsportal


    LG Heinerle :-//

  • Hi!
    Aus meiner Sicht soll eine Bewertung dazu dienen, die Meinung zu einer Auktion zu äußern. Wenn die Ware nicht angekommen ist, ist das blöd. Ich selber würde dann natürlich den Verkäufer kontaktieren und mal nachhören.
    Grundsätzlich kann und wird Ebay aber niemandem sagen, wann er wie zu bewerten hat. Das muss jeder selber entscheiden. Und bei ungerechtfertigten Bewertungen bleibt einem letztlich nur der Rechtsweg, denn Ebay fällt da keine Urteile, ob die Bewertung gerechtertigt ist.
    Sandra

  • Ich konnte mich halt nicht mit dem Verkäufer einigen
    Es ist ja gar kein Problem für einen Kunden, denn als gewerblich liefere ich Ersatz oder Geld zurück, wie gewünscht.
    Und es ging um 1,99 und der Verkäufer erklärte mitr durche die Blume, dass ich gar nicht abgeschickt habe
    Haha was soll ich davon haben .
    Vielleicht wollte ich mich mit dem unterschlagenen Betrag absetzen.
    Klar kann jeder Käufer mit negativ um sich werfen wie er will.
    Aber ich weiß eben genau, dass es irgendwo in den Richtlinien von ebay stand, dass man in solchen Fällen nicht als gewerblicher Verkäufer negativ bewertet werden soll. Ich muss ja wie gesagt, sowieso Ersatz liefern oder das Geld zurückerstatten.
    In Ausnahmefällen entfernt ja ebay auch ungerechtfertigte schlechte Bewertungen.


    Ich selbst habe eine Warensendung, die vor Weihnachten verschickt wurde, erst 3 Wochen später erhalten.
    Echt traurig das mit der Post und mit ignoranten Käufern.


    :bye:
    Elke

  • Hi!
    Nein, bei einem unversicherten Versand bist Du nicht verpflichtet, Ersatz zu liefern. Und nein, Ebay entfernt die Bewertung nicht, nur, wenn Sie Beleidigungen enthält oder eben ein Gericht entschieden hat, dass sie entfernt werden muss.
    Ansonsten interessiert Ebay sich nicht dafür, denn um eine Bewertung als ungerecht bewerten zu können, müsste Ebay ja ein Urteil fällen, ob sie wirklich zu unrecht abgegeben wurde. Das wird Ebay nicht tun.
    Mein Mann hat ja auch einen gewerblichen Account und auch dort ist vor einigen Monaten eine ungerechtfertigte negative abgegeben worden. Ist halt doof, weil man dann Gefahr läuft, den Powersellerstatus zu verlieren und dadurch dann mehr Gebühren zahlen zu müssen, aber ich kann es nicht ändern. Wir haben keine Rechtsschutzversicherung, sonst hätte ich da vielleicht noch was versucht.
    Sandra

  • Hallo,
    ich habe so einen ähnlichen Fall:
    hab am 13.12 einen Artikel für 1€ ersteigert mit 4€ versand.
    Bezahlt am 16.12. laut Auszug
    Am 3.1. hab ich Ihn angeschrieben wo die Ware bleibt.
    Als Antwort kam:
    Abgeschickt am 31.12. per Warensendung
    Hab Ihm dann zurückgeschrieben was da los ist, 4€ Porto verlangen und als Warensendung zu schicken und die Frage nach der Zeitverzögerung
    Als Antwort kam:
    Die Lieferung müsse doch bald ankommen, falls nicht Geld zurück.
    Hab bis gestern gewartet, kam nix
    Jetzt hab ich um Rückerstattung geben


    Ist für mich doch ein normaler Vorgang oder nicht?
    Grüße
    Werner

  • Wenn du am 16.12. überwiesen hast, ist es eine Frechheit, wenn er erst am 31.12 verschickt.
    Und dann das Porto ist wohl der Horror.


    Sandra
    Ebay muss doch kein Urteil fällen, sie können doch ganz leicht überprüfen, ob bei mir jemals schon mal Ähnliches vorgekommen ist. Das ich nicht liefere oder so. Und da werde ich doch nicht bei diesem Betrag anfangen, mich bereichern zu wollen.
    Ich bin immer davon ausgegangen, Ersatz liefern zu müssen, wieso denn nicht?
    Wegen einer negativen Bewertung gehe ich nicht vor Gericht. Da zahlst du doch nur drauf. :help:


    :bye:
    Elke