Meldung ans Finanzamt, 30 Verkäufe oder 2000€ Umsatz

  • Wer viel verdient oder verkauft, soll auch ruhig Steuer bezahlen.der

    Ich musste im Leben auf 1 Euro arbeiten oder von 30 Euro Monatsverdienst wurde 75 Prozent angerechnet ( SGB 12) und kann mir kaum was leisten, wenn andere schön Urlaub usw. !

    Sorry, ich hatte es falsch verstanden.

    Dachte geht als Händler Verkauf, der Figuren ankauft um wieder zu verkaufen.

  • Ist wieder mal so ein Thema, das furchtbar aufgebauscht wird.


    Es hat sich eigentlich gar nichts geändert. Die Meldepflichten bei privaten Veräusserungen gibt es schon sehr lange


    Neu ist nur, dass ebay, Amazon, Etsy und alle Plattformen, die einen vollständigen Verkauf abwickeln nun die Umsätze an das Finanzamt melden müssen. Das versetzt jetzt viele, die das bisher als Kavaliersdelikt betrieben haben in Panik.


    Werden die Grenzen (30 Artikel oder 2000,-) überschritten, ist noch keine Steuer fällig. Dann beginnt erst die Einordnung des Finanzamtes. Es wird also geprüft, ob es sich um Gewinne handelt, oder eben nicht. Bestes Beispiel ist der Verkauf von Kleidung. Die hat man ja irgendwann teurer gekauft, als man sie verkauft. Hier wurde also kein Gewinn erzielt. Anders ist es, wenn man gebrauchte Kleidung einkauft, um sie zu verkaufen. Das ist nicht privat.


    Man muss also für sich selbst als privater Verkäufer einfach eine einfache Buchhaltung über seine Käufe und Verkäufe führen (Wie bei einem Kleingewerbe). Dafür reicht eine einfache Excel Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben.


    Ebay meldet den Umsatz. Also das Brutto vor Abzug der 11% Gebühr. Umsatz ist kein steuerpflichtiger Gewinn. Man muss also beim Finanzamt dann nachweisen, wie hoch die Ausgaben waren, um diesen Umsatz zu erzielen. Das was dann übrig bleibt ist der Gewinn oder Verlust.


    Meine Meldung an das FA muss also den tatsächlichen Umsatz aufzeigen und wie er zustande gekommen ist. Davon ziehe ich dann meine Einkäufe auf ebay ab, die Flohmarkteinkäuft und die Kilometer, die ich mit dem Auto dorthin gefahren bin usw. Dieses Endergebnis melde ich dann in meiner Steuererklärung.


    Als Privatverkäufer unter der Rubrik "private Veräusserungsgeschäfte"

    Als Kleingewerbetreibender eben entsprechend wie jedes Jahr auch.


    Ich persönlich finde das gut. Habe einen Gewerbeschein und ärgere mich hier und da über die privaten Vielverkäufer, die eben keine Steuern zahlen und daher die Preise nach unten drücken können.

  • Hallo Michael,


    von der Sache her, ist das ja alles richtig, was Du schreibst.


    Dennoch bleiben Fragen offen.
    Wie soll ich denn jetzt den Preis für Einkäufe der letzten 25 Jahre nachweisen?


    Und wenn ich mich jetzt z.B. neu orientiere und nur noch Matchbox-Autos sammle und einkaufe und dafür meine Ü-Ei-Sammlung verkaufe.

    Kann das überhaupt gegengerechnet werden? Also das eine behalten und etwas anderes dafür verkaufen?


    Auf diese Weise könnte man ja einen Null-Gewinn-Handel aufziehen. Für viele Sammler ist es ja genau das. Die geben mehr für Einkäufe

    aus, als sie über ihre Verkäufe einnehmen. Das sieht dann nach reger Handelstätigkeit aus, ist aber aus wirtschaftlicher Sicht ein blöder Zeitvertreib, weil

    er nichts einbringt. Also unter Umständen ein hoher Umsatz ohne jeglichen Gewinn. Dafür ein Gewerbe anzumelden, ist ja irgendwie Unsinn.

    Es geht ja gar nicht um ein Gewerbe.

    Die Frage ist halt, ob ein Finanzbeamter oder eine -beamtin das nachvollziehen kann? Nichtsammler haben ja recht häufig so ihre Probleme, eine Sammelleidenschaft zu begreifen. Das kenne ich und das kennen viele hier im Forum bestimmt genauso.



    Viele Grüße

    Boris

  • Nein, das nennt sich "Liebhaberei". Diesen Begriff gibt es im Einkommensteuerrecht.


    Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn Sie mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielen und anzunehmen ist, dass Sie nicht die Absicht haben Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen. Sobald Sie die Tätigkeit wieder mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreiben, endet die Liebhaberei.


    Unter diesem Aspekt, kann man die Grenzen auch ruhig überschreiten. Es ist halt nur meldepflichtig. Steuern fallen keine an.

  • Und nochwas wegen ebay-Kleinanzeigen.


    Ich verkaufe nicht dort, deswegen weiß ich es nicht genau.


    Ebay-Kleinanzeigen kann nur das ans FA melden, was auf der Plattform auch als verkauft geklickt wurde.

    Man verhandelt jedoch den Preis in der Regel per PN und wenn man dann den Artikel einfach löscht, ohne den Verkauf angegeben zu haben, dann sollte da nichts zu melden da sein. Aber das wissen eifrige Nutzer der Plattform sicher besser als ich.


    Es könnte höchstens passieren, dass die Plattform zukünftig bei jeder Löschung fragt, ob der Artikel verkauft wurde und für wieviel. Dann ist es so ne Sache "nein" anzuklicken, weil man ja den PN Verkehr sehen kann.

  • Im Ergebnis ist es sicher richtig, dass bei der von Boris beschriebenen Konstellation Liebhaberei im steuerlichen Sinne vorliegt. Das von ihm angesprochene Problem ist ja aber die Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt im Einzelfall, dass dem tatsächlich so ist. Vielleicht könnte aber helfen, dass bei unseren Sammelobjekten in der Regel eine Spekulationsfrist von einem Jahr gilt. (Zumindest verstehe ich das steuerliche Regelwerk so.) Erzielte Gewinne sind dann nicht steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Dieser Nachweis dürfte leichter zu erbringen sein als konkrete Kaufdaten und -preise, die teilweise sehr lange zurückliegen.