Vielleicht sollte man sich bei der ganzen Sache auch nicht zu sehr "verkopfen". Natürlich stellen sich im Detail viele Fragen. Die fangen nicht nur an, wenn ich Stücke verkaufe, die ich seit langem im Bestand habe. Wie ist es z. B. zu sehen, wenn ich aktuell ein Konvolut Figuren erwerbe, von dem ich nur eine Figur für die Sammlung haben möchte, weshalb ich den Rest anschließend wieder verkaufe? Liegt da ein Erwerb mit der Absicht des Wiederverkaufs vor? Wie hoch sind da dann ggf. die anzusetzenden Ausgaben?
Auf der anderen Seite: Die neue Regelung zielt ganz sicher nicht darauf, "reine" Sammler wegen Kleinstbeträgen zur Kasse zu bitten. Dafür haben die Finanzbehörden m. E. keine Kapazitäten. Außerdem gibt es auch hier m. W. (relativ kleine) Freibeträge. Es geht vielmehr um diejenigen, die in großem Stil echten Handel betreiben und das bisher als "Privatverkäufer" gemacht haben. Beispiele dafür findet man auch aktuell unter den Ü-Ei-Anbietern immer noch. Wenn ich z. B. als "Privatperson" dauerhaft mehr als 600 Angebote für Ü-Ei-Artikel in Ebay aktuell halte, dürfte durchaus gewerblicher Handel vorliegen.