Problem mit Ebaykauf

  • Hallo Ihr lieben,


    ich habe vor einigen Wochen einen Schüchternen mit Blumen bei Ebay gekauft.
    Vorneweg, die Auktion war nicht ab 1 € eingestellt und somit nicht gerade preiswert.
    Ich habe sie jedoch gekauft, weil ich Variantensammlerin bin und mir der Blumenstrauß aus dem abgebildeten Material noch fehlte.


    Figur und Zubehör waren auch gut verpackt und kamen ordnungsgemäß bei mir an, jedoch ist der Stiel des Blumenstrauß total verbogen.
    Auf dem Auktionsbild war das nicht zu sehen, da der "Knick" unter dem Strauß war, in der Beschreibung wurde jedoch nicht darauf hingewiesen.


    Also habe ich die Verkäuferin erstmal freundlich angeschrieben, daß alles gut angekommen wäre, jedoch die Ware nicht einwandfrei wäre und ich sie daher gerne zurückgeben möchte, da der Blumenstrauß für mich so nicht sammelwürdig ist.


    Als Antwort kam, sie wäre Privatverkäuferin und würde daher keine Rücknahme anbieten. Also habe ich sie auf eine Internetseite verwiesen, wo ganz klar drinsteht, daß bei einem verschwiegenen Mangel auch ein privater Käufer Rücknahme anbieten muß bzw. einen Ersatz. Dies wurde erneut abgelehnt.


    Da sie sich dann nicht mehr gerüht hat, habe ich Bilder hochgeladen von ihrem Strauß und einem Vergleichsstück aus meiner Sammlung. Danach habe ich sie daraufhin gewiesen, daß ich den Fall Ebay übergebe.


    Gesagt getan, nur daß Ebay sie angeschrieben hat mit der Bitte um Handlung und jetzt will sie mir weiß machen ihr Strauß wäre eine Variante und hätte ja auch ein anderes Material (-klar sonst hätte ich ihn nicht gekauft...). Das habe ich noch einmal versucht klarzustellen und jetzt stellt sie sich wieder tot und die Geschichte fängt von vorne an.


    Ich möchte auf keinen Fall für den teuren Preis auf einem defekten Strauß sitzen bleiben, habt Ihr einen Tipp für mich?!


    Danke im voraus,
    Nathalie


    PS: Ich habe nicht per Paypal gezahlt, da sie dies nicht angeboten hat.

    The real art of conversation is not only to say the right thing in the right place, but, far more difficult still, to leave unsaid the wrong thing at the tempting moment. (Dorothy Nevill)

  • Hallo Nathalie,


    da bist du ja an ein besonderes Exemplar von Verkäufer geraten.


    Nun ja, so wie du es schilderst, hat die Verkäuferin wohl gar kein
    Interesse daran, sich gütig mit dir zu einigen.


    Nun wäre es interessant zu wissen, ob die Verkäuferin sich auf das
    ominöse nicht existierende "neue EU-Recht" beruft, oder die
    Rpcknahme aufgrund des deutschen Sachmängelrechts ablehnt.
    Vielleicht kannst du mal eine Auktionsnummer angeben.


    Als erstes müsstest du den Kaufvertrag mit der Verkäuferin kündigen,
    und Ihr dieses schriftlich mitteilen incl. einer Frist, die mindestens 7
    Werktage beträgt, in der Sie dir dein Geld zurückzahlen soll.


    Sollte dieses nicht geschehen, bleiben dir im Grunde nur noch 2
    Wege. Entweder du gehst direkt zum Anwalt und lässt dich auf
    einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ein, oder du beantragst
    beim für dich zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid, mit
    dem du versuchst, den dir entstandenen Schaden einzutreiben.
    Viele Leute wissen nämlich nicht, das man einem gerichtlichen
    Mahnbescheid innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen muß,
    sonst wird er rechtskräftig, egal ob berechtigt oder nicht.



    Solltest du noch weitergehende Infos brauchen, auch gerne per PN.


    Viele Grüße


    Markus

  • Hallo Markus,


    jetzt bin ich etwas überfordert.


    Sie scheint in der Tat überhaupt kein Interesse an einer Einigung zu haben, einfach weil sie Figur und Strauß nicht zurücknehmen will und fest davon überzeugt ist im Recht zu sein. Trotz der Links die sie von mir bekommen hat.


    Sie meint es würde kein Mangel vorliegen und sie wäre ja Privatverkäuferin.
    Ich habe ihr schriftlich mitgeteilt, daß sie sich irrt, wenn sie meint als Privatverkäuferin keine Rücknahme anbieten zu müssen, insbesondere wenn der Artikel einen Mangel aufweist, der nicht erwähnt wurde.
    Sie wiederrum meint mit "gebrauchter Artikel" alles abgedeckt zu haben.


    Ein Rechtsstreit für diese Summe halte ich für übertrieben.


    Gerne mehr per PN, danke für Deine Hilfestellung,
    Nathalie

    The real art of conversation is not only to say the right thing in the right place, but, far more difficult still, to leave unsaid the wrong thing at the tempting moment. (Dorothy Nevill)