Hier mal für alle Interessierten ... eine Referenz für eine nicht gelieferte und ersteigerte Figur.
Daß es damals um ein geliefertes Replikat ging, ist nicht so wichtig. Das Original wurde nicht geliefert. Damals hatte ich noch keine Rechtsschutz, insofern war es riskant für mich, weil die Gefahr bestand, auf den Kosten sitzenzubleiben. Und so war es dann ja erstmal auch.
Mittlerweile besteht Zahlungsabsicht beim damaligen Verkäufer.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen habe ich alle entsprechenden Passagen geschwärzt.
Zu diesem Urteil gesellt sich ggf. bald noch eines dazu ...