Beiträge von asterix

    sei´s wie´s ist - leider immer wieder die gleiche Geschichte.


    Es meldet sich jemand an, oft um Wert zu erfahren oder Bewertungen der Sammlung zu

    erhalten.

    Es werden Antworten gehen, "alte" Mitglieder beteiligen sich daran, geben Einschätzungen ab.

    Teils kommt überhaupt keine Rückmeldung mehr vom Fragensteller - oder wie hier, ist er angepisst

    weil er seinen "Schatz" nicht mit Verweis auf die Bestätigung im Forum teuer oder wie hier gewünscht

    noch "teurer" verkaufen kann und meldet sich schmollend ab.


    und tschüß Big M


    vG :asterix:Jo

    Hi Madeleine,


    auf der Börse in Dreieich habe ich solche Ritter für 15-17 Euro gekauft.

    Bei ebay gehen sie auch - jenachdem wer sie verkauft - auch teurer weg.

    Habe kürzlich einen für 9 Euro gekauft.


    Wenn man dem Katalog glauben darf, sind die Waffen der Ritter bei dir vertauscht.

    Aber da bin ich kein Expert. Vielleicht gab es jeden Ritter mit jeder Waffe im Ei.


    ciao :asterix: Jo


    Nachtrag:

    lt. Katalog würde zu dem roten Ritter Axt oder Schwert gehören, die Kombi bei gelben ist richtig mit Axt.

    Ein paar Anschauungsobjekte - Dentalreplis

    Da es die Kinder im Hasenkostüm in vielfältigen Varianten gibt, war´s der Ankauf ein Versuch.

    Diese Figuren habe ich in D erworben - mit Repliverdacht (unscharfe Bilder) - aber für kleines Geld.


    viele Grüße

    :asterix: Jo

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    Hi Patrick,


    ich denke das muss jeder selbst entscheiden was er sammelt.

    Wenn man das Original-Diorama nicht bekommen kann und man hat Platz um die

    Dioramen ordentlich zu presentieren, ist das sicher für Betrachter interessanter als die Fguren

    solo in den Setzkasten zu setzen oder gar in Sammelkästen im Schrank zu verwahren.


    Preislich kann ich dazu nichts sagen. Denke aber nicht, dass sie einen erheblichen Sammlerwert

    generieren werden.


    Wenn man sich etwas Zeit lässt, kriegt man Original-Diorahmen schon in der Preisklasse deutlich

    unter 20 Euro (nur vorsoglich - natürlich nicht die alten)


    vG :asterix:Jo

    Hallo in die Runde,


    vorweg - dieses Thema ist nicht mein Fachgebiet.


    Ich bin jedoch der Meinung das solche Schäden (falsche Beurteilung des zu bewertenden

    Gegenstandes) im Rahmen von Vermögensschäden - es ist ja weder ein Sach- noch Personenschaden entstanden -

    versichert werden können. Mir ist bekannt, dass dies für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige möglich ist.

    Der Begriff Sachverständiger ist ja gesetzlich nicht geschützt. In wieweit Versicherungen Deckung für freie SV anbieten,

    die nicht ö.b.u.v. sind, ist mir nicht bekannt.


    Beispiel für Vermögensschaden:


    der Händler der die Figuren gekauft hat, verkauft diese weiter im Glauben sie seien echt, für 1000 Euro.

    Der Käufer stellt die Fälschung fest und gibt die Figuren zurück, Händler muss den VK-Preis erstatten.

    Der Händler gibt die Figur an den ursprünglichen VK zurück - da die Ware mangelhaft ist, es fehlt die Eigenschaft

    "echt". Er erhält auch hier den Kaufpreis zurück - 600 Euro. Somit hat der Händler aber eine entgangene Einnahme von

    400 Euro - das ist der Vermögensschaden, der dem Händler entstanden ist.


    viele Grüße

    :asterix:Jo


    PS: Der Endkäufer kann m.E. nur auf privatrechtlichem Weg die Rückabwicklung des Kaufes durchsetzen, gegen den Händler.

    Ob auch er einen Rechtsanspruch darauf hat, die Differenz von 1000 Euro zu einem Händlerpreis von beispielsweise 1500 Euro

    in Höhe von 500 Euro zu bekommen, von der Vermögenshaftpflicht des SV weiß ich nicht. Möglicherweise hat er Anspruch gegen den Händler auf Lieferung der versprocheen (echten) Ware, welche dieser ja beschaffen kann - nur teurer.

    Auch das wäre ggf.- ein Anspruch des Händlers gegen den SV, da ihm auch durch den höheren Ankaufspreis der Gewinn geschmälert wird, oder er sogar eien höheren EK als VK hat.


    Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen, wie das vor Gericht ausgeht, wenn man eine Fälschung angedreht beommen hat.


    Nachtrag zu Frage von Boris:

    ich glaube nicht, dass man sich als Privatperson/Firma selbst gegen Betrug versichern kann. Wüsste zumindest nicht wie.

    Allenfalls mit einer Rechtsschutzversicherung, damit die Anwalts-/Gerichtskosten gedeckt sind, wenn man privatrechtlich

    gegen den Verkäufer/Sachverständigen vorgehen möchte.