Ist wieder mal so ein Thema, das furchtbar aufgebauscht wird.
Es hat sich eigentlich gar nichts geändert. Die Meldepflichten bei privaten Veräusserungen gibt es schon sehr lange
Neu ist nur, dass ebay, Amazon, Etsy und alle Plattformen, die einen vollständigen Verkauf abwickeln nun die Umsätze an das Finanzamt melden müssen. Das versetzt jetzt viele, die das bisher als Kavaliersdelikt betrieben haben in Panik.
Werden die Grenzen (30 Artikel oder 2000,-) überschritten, ist noch keine Steuer fällig. Dann beginnt erst die Einordnung des Finanzamtes. Es wird also geprüft, ob es sich um Gewinne handelt, oder eben nicht. Bestes Beispiel ist der Verkauf von Kleidung. Die hat man ja irgendwann teurer gekauft, als man sie verkauft. Hier wurde also kein Gewinn erzielt. Anders ist es, wenn man gebrauchte Kleidung einkauft, um sie zu verkaufen. Das ist nicht privat.
Man muss also für sich selbst als privater Verkäufer einfach eine einfache Buchhaltung über seine Käufe und Verkäufe führen (Wie bei einem Kleingewerbe). Dafür reicht eine einfache Excel Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben.
Ebay meldet den Umsatz. Also das Brutto vor Abzug der 11% Gebühr. Umsatz ist kein steuerpflichtiger Gewinn. Man muss also beim Finanzamt dann nachweisen, wie hoch die Ausgaben waren, um diesen Umsatz zu erzielen. Das was dann übrig bleibt ist der Gewinn oder Verlust.
Meine Meldung an das FA muss also den tatsächlichen Umsatz aufzeigen und wie er zustande gekommen ist. Davon ziehe ich dann meine Einkäufe auf ebay ab, die Flohmarkteinkäuft und die Kilometer, die ich mit dem Auto dorthin gefahren bin usw. Dieses Endergebnis melde ich dann in meiner Steuererklärung.
Als Privatverkäufer unter der Rubrik "private Veräusserungsgeschäfte"
Als Kleingewerbetreibender eben entsprechend wie jedes Jahr auch.
Ich persönlich finde das gut. Habe einen Gewerbeschein und ärgere mich hier und da über die privaten Vielverkäufer, die eben keine Steuern zahlen und daher die Preise nach unten drücken können.