Beiträge von Boris

    Hallo David,


    der eine Truthahn ist eine Farbvariante der Ü-Ei-Ausgabe. Sehe ich genauso. Was aber nicht bedeutet, dass es ihn nur im Ü-Ei gab.


    Der kleinere Truthahn war meiner Meinung nach aber auch im Ü-Ei. Und zwar genau die Variante, die Du zeigst.

    Den habe ich schon mal noch ovp in einer Kapsel gefunden (siehe Bilder).

    Es gibt von diesem kleineren Truthahn aber zahlreiche Varianten in Bemalung, Ausführung, Kennung etc., die nicht aus dem Ü-Ei sind.

    Insofern sind viele der angebotenen Stücke dann leider doch nicht im Ü-Ei gewesen.

    Viele Grüße

    Boris


    Truthahn Weichplastik OVP V1B1.JPGTruthahn Weichplastik OVP V1B2.JPGTruthahn Weichplastik OVP V1B3.JPG

    Hallo Harald,


    ich vermute, dass Du die Figur unten rechts im Karton meinst.

    Das ist "Joe Carioca" aus der Serie "Drei Caballeros" von Heimo.

    Allerdings ist das nur eine Hong Kong - Kopie der Heimo-Figur. Es befinden sich noch weitere Hong Kong - Kopien von

    anderen Heimo/Marx-Figuren in dem Karton. Da sie beim Auffinden mit in dem Karton lagen, habe ich das so gelassen.

    Ansonsten kann man sich ganz gut an den Abbildungen auf dem Karton orientieren. Also was an Figuren dazu gehört.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,

    die Affen und auch andere Tiere aus Deinem ersteigerten Konvolut wurden in den 70er Jahren im Spielwarenhandel verkauft.

    Anbei einige Bilder des originalen Verkaufskartons mit dem Titel "Lustiger Zoo".

    Allerdings kann ich nicht völlig ausschließen, dass diese Figuren auch anderweitig genutzt bzw. vertrieben wurden (also z.B. in Badeschaumflaschen).


    Viele Grüße

    Boris


    Lustiger Zoo, Tierfiguren V1B1.JPGLustiger Zoo, Tierfiguren V1B2.JPGLustiger Zoo, Tierfiguren V1B3.JPG

    Hallo zusammen,


    zum Dice Scrabble Spiel aus dem Ü-Ei gibt es einen BPZ mit Spielanleitung.

    In der Spielanleitung wird von 5 Würfeln gesprochen, die zum Spiel gehören.

    Da ich in der Vergangenheit aber mehrmals ein Dice Scrabble mit 7 Würfeln gefunden habe,

    ist die Frage, wie das zusammenpasst. Und da hoffe ich, dass andere Sammler hier im Forum dazu weitere Erkenntnisse haben.

    Hier der BPZ:

    1978 Dice Scrabble OVP mit 5 Würfeln V1B5.JPG


    Grundsätzlich ist es so, dass es mehrere Varianten vom Dice Scrabble gibt, wenn man sich die Beschriftung der Würfel anschaut.

    Bisher konnte ich 4 Varianten finden, die ich in dieser Tabelle zusammengefasst habe.

    Dice Scrabble Übersicht Bild.JPG

    Variante 1a und 2 hier als Bild. Die Variante 3 liegt mir leider nicht vor.

    Dice Scrabble Variante 1a (4).jpg


    Dice Scrabble Variante 2 (4).jpg


    Die Variante 1a und 1b unterscheiden sich nur in der Anzahl der Würfel. Ob es die Variante 1b so mit 5 Würfeln auch im Ü-Ei gab oder ob da einfach nur 2 Würfel fehlen, ist mir nicht ganz klar. Ziemlich sicher bin ich hingegen, dass es die Variante 1a mit 7 Würfeln so im Ü-Ei gab. Einfach deshalb, weil ich sie schon 3x so gefunden habe. Die Würfel der Variante 1a und 1b tauchen mit Abstand am häufigsten auf.


    Die Variante 2 wurde auch mit 7 Würfeln gefunden und scheint relativ selten zu sein. Alle 7 Würfel sind anders beschriftet, als bei der Variante 1a.


    Die Variante 3 hat scheinbar noch einmal eine andere Beschriftung (bis auf den Würfel mit den Vokalen). Leider konnte ich dort nicht alle Buchstaben sehen (war nur ein Bild, das mir vorlag).

    Daher sind dort etliche Fragezeichen. Aber diese Variante könnte tatsächlich nur mit 5 Würfeln im Ü-Ei gewesen sein.


    Meine Vermutung ist, dass der Prototyp mit 5 Würfeln etwas zu schwierig zu spielen war. Und das man deshalb später auf die Lösung mit den 7 Würfeln bzw. auf die Sternchen als Joker gekommen ist.

    Allerdings ist das nicht ganz sicher.


    Meine Frage an Euch wäre daher, ob ihr das Dice Scrabble auch in Euren Sammlungen habt und wie Eure Würfel beschriftet sind? Und auch ob es 5 oder 7 Würfel beim Auffinden waren?



    Viele Grüße

    Boris

    Hallo Maikel,


    die Matratzen des Etagenbettes sind tatsächlich ein Problem.

    Meine sind auch zerbröselt, und inzwischen sind sie auch kaum noch zu bekommen.

    Wahrscheinlich sind sie bei den allermeisten Sammler inzwischen zerbröselt.


    Ansonsten ein schöner Spiegel und Schlumpf! :-)


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,


    bei dem Schwein handelt es sich um das große Schwein vom BPZ. Also nicht um eines der kleinen Schweinchen (Ferkel).

    Das große Schwein habe ich tatsächlich noch nie im Angebot gesehen, soweit ich mich erinnern kann. Die Schweinchen (Ferkel) waren

    hin und wieder mal im Angebot.

    Das Schwein ist auch nicht im Katalog abgebildet. Es ist noch nicht einmal aufgeführt oder bewertet.

    Das hier verkaufte Schwein stellt also eine extreme Rarität dar. Dagegen sind silberne Spiegel oder rote Flöten inzwischen fast schon Massenware,

    weil erheblich häufiger im Angebot.

    Der erzielte Preis wundert mich daher nicht so sehr. Es war sicherlich kein Schnäppchen, aber "viel günstiger" wird es wahrscheinlich auch in Zukunft nicht zu haben sein. Wenn denn überhaupt mal wieder eines angeboten wird.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo Michael,


    von der Sache her, ist das ja alles richtig, was Du schreibst.


    Dennoch bleiben Fragen offen.
    Wie soll ich denn jetzt den Preis für Einkäufe der letzten 25 Jahre nachweisen?


    Und wenn ich mich jetzt z.B. neu orientiere und nur noch Matchbox-Autos sammle und einkaufe und dafür meine Ü-Ei-Sammlung verkaufe.

    Kann das überhaupt gegengerechnet werden? Also das eine behalten und etwas anderes dafür verkaufen?


    Auf diese Weise könnte man ja einen Null-Gewinn-Handel aufziehen. Für viele Sammler ist es ja genau das. Die geben mehr für Einkäufe

    aus, als sie über ihre Verkäufe einnehmen. Das sieht dann nach reger Handelstätigkeit aus, ist aber aus wirtschaftlicher Sicht ein blöder Zeitvertreib, weil

    er nichts einbringt. Also unter Umständen ein hoher Umsatz ohne jeglichen Gewinn. Dafür ein Gewerbe anzumelden, ist ja irgendwie Unsinn.

    Es geht ja gar nicht um ein Gewerbe.

    Die Frage ist halt, ob ein Finanzbeamter oder eine -beamtin das nachvollziehen kann? Nichtsammler haben ja recht häufig so ihre Probleme, eine Sammelleidenschaft zu begreifen. Das kenne ich und das kennen viele hier im Forum bestimmt genauso.



    Viele Grüße

    Boris

    Hallo zusammen,

    inzwischen konnte ich etwas mehr zum Thema auf Spiegel-Netzwelt finden.

    Ich fasse das mal stichwortartig zusammen:


    - neu ist eigentlich nur die Meldepflicht (alles andere war aus steuerlicher Sicht auch vorher so)

    - allerdings können die Finanzbehörden jetzt viel mehr "sehen" oder "erfassen", als dies vorher der Fall war (also Verstöße leichter aufspüren)

    - betroffen von der Meldepflicht sind Onlineplattformen, auf denen man handeln kann (das sind eventuell deutlich mehr als nur eBay oder Etsy usw.)

    - es wird wohl so sein, dass die Plattformen demnächst dann auch die Steueridentifikationsnummer und anderes vom Verkäufer abfragen (also spätestens dann, wenn die Meldegrenzen erreicht sind)

    - auch ein Einzelverkauf z.B. eines Sofas (oder z.B. auch eines Musikusschlumpfs mit roter Flöte) für mehr als 2000€ führt dann sofort zur Meldung

    - verkauft man auf mehreren Plattformen jeweils 29 Teile oder jeweils für weniger als 2000€, wird man nicht gemeldet (eBay hat ja keine Daten von anderen)

    - Kleinanzeigen-Portale auf denen man nur Anzeigen aufgibt, die Bezahlung aber nicht über die Plattform stattfindet, melden nicht (die "wissen" im Grunde ja auch nicht, was man an Preis ausgehandelt hat und wie bezahlt wurde - Überweisung, bar usw.)

    - eine Meldung bedeutet nicht, dass man jetzt automatisch Steuern zu zahlen hat


    dazu weitere Infos


    - "private Veräußerungsgeschäfte" sind an sich steuerfrei, wenn es sich um "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" handelt

    - also ein Sofa für 2000€ gekauft und nach ein paar Jahren für 200€ wieder verkauft = steuerfrei (es wurde ja auch kein Gewinn gemacht)

    - ob Sammlerartikel unter die Kategorie "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" fallen, weiß ich nicht (kommt vermutlich auf den Kontext an)

    - Kauft man aber z.B. ein Lego-Set oder ein Playmobil-Set für 100€ im Sommer und verkauft es zu Weihnachten für 300€, weil es jetzt ausverkauft

    ist und die Käufer lieber 300€ ausgeben, als Stress unterm Weihnachtsbaum zu riskieren, hat man zu versteuerndes Einkommen erzielt. Zwischen Kauf und Verkauf liegt hier weniger als ein Jahr, was dabei von Bedeutung ist. Wie der Fall liegt, wenn mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, konnte ich nicht ermitteln.

    - Es gibt aber einen Freibetrag von 600€ und es wird nur der tatsächliche Gewinn besteuert. Die 200€ Gewinn wären also steuerfrei. Wäre er höher, wäre Einkommenssteuer fällig. Die Einkommensteuer beträgt für den Einzeln derzeit irgendwo zwischen 14% (Gering-Verdiener) und 42% (Gut-Verdiener). Das hängt also vom Verkäufer ab.


    - Wer häufig verkauft kann in die Kategorie der "gewerblichen Händler" fallen. Als solcher wäre man dann Umsatzsteuerpflichtig (soweit ich weiß in der Regel 19%). Umsatzsteuerpflichtig wäre theoretisch jemand, der im letzten Jahr mehr als 22000€ Umsatz (nicht Gewinn!) gemacht hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich mehr als 50000€ Umsatz macht. Insofern betrifft das vermutlich die wenigsten von uns Sammlern. Ist irgendwie auch klar, dass man bei den Summen ein Gewerbe betreibt. Allerdings scheint es da weitere Kritertien zu geben, weil manche Finanzämter schon eine "hohe" Zahl von Käufen und Verkäufen als Gewerbe interpretieren. Wenn ich also als Sammler 300x im Jahr etwas kaufe und 280x etwas verkaufe (eventuell sogar ganz ohne Gewinn), könnte das als gewerbetreibend ausgelegt werden. Man sollte sich da lieber mal vorher mit einem Steuerberater treffen und die genaue Situation abklären.


    - Ist man "gewerblicher Händler" kann es auch sein, dass die örtliche Kommune gerne eine "Gewerbesteuer" einziehen möchte.


    Was sollen die Finanzämter an Daten bekommen?

    - vollständigen Namen

    - Adresse

    - Steueridentifikationsnummer

    - Geburtsdatum

    - Kontodaten

    - Auflistung der Gebühren

    - Adressen vermieteter Ferienwohnungen (wo dies zutrifft)

    - eventuell auch Details zur Art der verkauften Waren (ist noch nicht abschließend geklärt)


    Über die Meldung und was genau gemeldet wurde, wird der Verkäufer informiert.


    Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Ich bin ja kein Fachmann.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,


    natürlich soll der Staat seine Steuern bekommen.

    Mir persönlich wäre es aber lieber gewesen, wenn die neue Regelung verständlicher wäre. Jetzt habe ich ja das Gefühl

    grundsätzlich etwas Illegales zu tun, wenn ich etwas online verkaufe.


    Was ich auch nicht verstehe ist, dass scheinbar nur Online-Verkaufsportale betroffen sind. Aber es gibt doch zahlreiche traditionelle

    Auktionshäuser, bei deren Auktionen man persönlich anwesend ist oder auch telefonisch mitbietet. Dort müssten die Einlieferer ja auch

    gemeldet werden, wenn sie ihr Familiensilber oder alte Gemälde für mehr als 2000€ versteigern lassen. Und wie sieht es mit "Bares für Rares" aus, wo auch gerne mal ein Stück für mehr als 2000€ an die Händler verkauft wird?


    Gut hätte ich gefunden, wenn man einfach eine "Online-Auktionshaus-Steuer" eingeführt hätte, die man dann halt ausnahmslos bei jedem Verkauf zu zahlen hat. Die dann gleich automatisch abgezogen wird, wie beim Aktienverkauf und keine komplizierten anderen Modelle. Für jeden nachvollziehbar und direkt abkassiert und gut ist. Da gibt es diese Online-Auktionshäuser seit nun mehr als 25 Jahren in Deutschland und die Regierung schafft es nicht, eine einfache Lösung zu finden. :-(

    Wer will denn ein Gewerbe anmelden oder seine ohnehin schon komplizierte Einkommenssteuererklärung noch komplizierter machen?


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo Rubicunda,


    Bleibt also die Einkommensteuer. Hier ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu versteuern. Werden keine Gewinne erzielt, fällt auch keine Steuer an.

    genau an dieser Stelle hakt es meiner Meinung nach.


    Wie soll ein langjähriger Sammler denn seine früheren Ausgaben für die jetzt verkauften Sammlungsstücke nachweisen?

    Es gibt also keine Differenz, was eine vollumfängliche Versteuerung nach sich ziehen würde. Und das für Sammlungsstücke, für die

    man früher mehr ausgegeben hat, als wie man jetzt im Verkauf einnimmt.

    Und wenn der Sammler die Differenz nachweisen könnte, dann müsste er demnach sogar einen Verlust geltend machen können. :-)

    Geht bestimmt nicht.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo zusammen,


    aufgrund dessen, dass ich jetzt mit privaten Verkäufern zu tun hatte, die nur noch Bargeld akzeptieren (kein PayPal, keine Überweisung),

    war ich etwas irritiert. Aber ich wurde auf das neue Gestz hingewiesen, dass besagt, dass Ebay und andere Plattformen jetzt jeden Verkäufer

    an das Finanzamt melden muss, der mehr als 30 Verkäufe im Jahr tätigt oder für mehr als 2000€ verkauft.

    Jetzt besteht eine große Verunsicherung.


    Diese Verkäufer haben schon jetzt diese 30 Verkäufe gemacht (ist man ja als Briefmarkensammler, Ü-Ei-Sammler, Münzsammler usw. sofort dabei) oder sie haben z.B. gerade ihren Gebrauchtwagen

    für mehr als 2000€ über ein Portal verkauft. Da schaut dann aber das Finanzamt vielleicht nicht nur auf den Autoverkauf, sondern auch noch auf alles andere, was so verkauft wurde.


    Sie werden oder sind also schon beim Finanzamt gemeldet. Geht es jetzt also z.B. darum einen Regenkobold zu verkaufen, wird nur noch Bargeld und ein privater Verkauf akzeptiert,

    weil sie fürchten sonst zu schnell über die 2000€ zu kommen, oder ganz allgemein Probleme zu bekommen. Das heißt jetzt also z.B. über Kleinanzeigen Kontakt aufnehmen, Treffen vereinbaren und bar bezahlen.


    Ich selber habe das vorher gar nicht mitbekommen, habe aber jetzt mit Verkäufern zu tun gehabt, die völlig verunsichert sind und lieber gar nichts mehr anbieten oder eben nur noch

    Bargeld (halt kaum nachvollziehbar für das Finanzamt) wollen.


    Wird das jetzt dazu führen, dass demnächst die Flohmärkte explodieren oder das z.B. auch Ü-Ei-Börsen wie Pilze aus den Boden schießen? Halt alles Orte, wo bar bezahlt wird.


    Vielleicht ist ja jemand hier, der etwas Ahnung von der Materie hat und weiß wie man die neue Meldepflicht einzuschätzen hat. Im Netz habe ich dazu bisher eher nur sehr allgemeine

    Aussagen gelesen. So nach dem Motto: "Betrifft doch kaum einen privaten Verkäufer. Wer verkauft schon mehr als 30 Artikel im Jahr." Für Sammler ist das aber gar nicht so unüblich.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,


    ja dieser Vogel war auch im Ü-Ei zu finden.

    Im Katalog sind derzeit ja nur fünf Vögel abgebildet.

    Inzwischen lässt sich aber durch einen umfangreichen Fund sehr alter Ü-Ei-Inhalte aus einem Nachlass eines ehemaligen Ferrero-Mitarbeiters belegen, dass zu dieser Serie weitere Vögel gehören.

    Unter anderem Dein Exemplar.

    Auch ansonsten wurde durch diesen Fund deutlich, wie erschreckend unvollständig unser Wissen über die Inhalte aus den Jahren 1974 - 1976 ist. Einzelne Stücke sind zwar meistens bekannt und auch im Katalog abgebildet. Also so wie bei den Vögeln. Aber fast immer gibt es zahlreiche noch unbekannte Stücke und insbesondere auch unbekannte Varianten.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,


    unten klickst Du auf Dateianhänge und fügst das Bild ein.

    Du brauchst nicht alle einzeln zu fotografieren. So 50 Figuren pro Bild wären vielleicht ganz gut.

    Wenn dann interessante Schlümpfe dabei sein sollten, kann man von diesen wenigen noch mal einzeln Bilder machen.


    Viele Grüße

    Boris

    Hallo,

    idealerweise fotografierst Du die Figuren und zeigst die Bilder hier.

    Dann gibt es hier etliche Leute, die dazu etwas schreiben können (auch zu Schlümpfen von Schleich und Bully).


    Viele Grüße

    Boris