Hallo zusammen,
inzwischen konnte ich etwas mehr zum Thema auf Spiegel-Netzwelt finden.
Ich fasse das mal stichwortartig zusammen:
- neu ist eigentlich nur die Meldepflicht (alles andere war aus steuerlicher Sicht auch vorher so)
- allerdings können die Finanzbehörden jetzt viel mehr "sehen" oder "erfassen", als dies vorher der Fall war (also Verstöße leichter aufspüren)
- betroffen von der Meldepflicht sind Onlineplattformen, auf denen man handeln kann (das sind eventuell deutlich mehr als nur eBay oder Etsy usw.)
- es wird wohl so sein, dass die Plattformen demnächst dann auch die Steueridentifikationsnummer und anderes vom Verkäufer abfragen (also spätestens dann, wenn die Meldegrenzen erreicht sind)
- auch ein Einzelverkauf z.B. eines Sofas (oder z.B. auch eines Musikusschlumpfs mit roter Flöte) für mehr als 2000€ führt dann sofort zur Meldung
- verkauft man auf mehreren Plattformen jeweils 29 Teile oder jeweils für weniger als 2000€, wird man nicht gemeldet (eBay hat ja keine Daten von anderen)
- Kleinanzeigen-Portale auf denen man nur Anzeigen aufgibt, die Bezahlung aber nicht über die Plattform stattfindet, melden nicht (die "wissen" im Grunde ja auch nicht, was man an Preis ausgehandelt hat und wie bezahlt wurde - Überweisung, bar usw.)
- eine Meldung bedeutet nicht, dass man jetzt automatisch Steuern zu zahlen hat
dazu weitere Infos
- "private Veräußerungsgeschäfte" sind an sich steuerfrei, wenn es sich um "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" handelt
- also ein Sofa für 2000€ gekauft und nach ein paar Jahren für 200€ wieder verkauft = steuerfrei (es wurde ja auch kein Gewinn gemacht)
- ob Sammlerartikel unter die Kategorie "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" fallen, weiß ich nicht (kommt vermutlich auf den Kontext an)
- Kauft man aber z.B. ein Lego-Set oder ein Playmobil-Set für 100€ im Sommer und verkauft es zu Weihnachten für 300€, weil es jetzt ausverkauft
ist und die Käufer lieber 300€ ausgeben, als Stress unterm Weihnachtsbaum zu riskieren, hat man zu versteuerndes Einkommen erzielt. Zwischen Kauf und Verkauf liegt hier weniger als ein Jahr, was dabei von Bedeutung ist. Wie der Fall liegt, wenn mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, konnte ich nicht ermitteln.
- Es gibt aber einen Freibetrag von 600€ und es wird nur der tatsächliche Gewinn besteuert. Die 200€ Gewinn wären also steuerfrei. Wäre er höher, wäre Einkommenssteuer fällig. Die Einkommensteuer beträgt für den Einzeln derzeit irgendwo zwischen 14% (Gering-Verdiener) und 42% (Gut-Verdiener). Das hängt also vom Verkäufer ab.
- Wer häufig verkauft kann in die Kategorie der "gewerblichen Händler" fallen. Als solcher wäre man dann Umsatzsteuerpflichtig (soweit ich weiß in der Regel 19%). Umsatzsteuerpflichtig wäre theoretisch jemand, der im letzten Jahr mehr als 22000€ Umsatz (nicht Gewinn!) gemacht hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich mehr als 50000€ Umsatz macht. Insofern betrifft das vermutlich die wenigsten von uns Sammlern. Ist irgendwie auch klar, dass man bei den Summen ein Gewerbe betreibt. Allerdings scheint es da weitere Kritertien zu geben, weil manche Finanzämter schon eine "hohe" Zahl von Käufen und Verkäufen als Gewerbe interpretieren. Wenn ich also als Sammler 300x im Jahr etwas kaufe und 280x etwas verkaufe (eventuell sogar ganz ohne Gewinn), könnte das als gewerbetreibend ausgelegt werden. Man sollte sich da lieber mal vorher mit einem Steuerberater treffen und die genaue Situation abklären.
- Ist man "gewerblicher Händler" kann es auch sein, dass die örtliche Kommune gerne eine "Gewerbesteuer" einziehen möchte.
Was sollen die Finanzämter an Daten bekommen?
- vollständigen Namen
- Adresse
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Kontodaten
- Auflistung der Gebühren
- Adressen vermieteter Ferienwohnungen (wo dies zutrifft)
- eventuell auch Details zur Art der verkauften Waren (ist noch nicht abschließend geklärt)
Über die Meldung und was genau gemeldet wurde, wird der Verkäufer informiert.
Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Ich bin ja kein Fachmann.
Viele Grüße
Boris