Beiträge von Rubicunda

    Nach meinem Kenntnisstand waren immer drei Figuren im Maxi-Ei in England.


    Nach meinen Erfahrungen ist es bei einigen Figuren des Satzes tatsächlich sehr schwierig, diese ohne gesichertes Vergleichsstück dem Maxiei zuzuordnen. Bei deinem King Louis bin ich da eher skeptisch. Für mich sieht es auf dem Bild unter Normallicht nicht so aus, als sei die Figur aus dem leicht transparent wirkenden Material, wie ich es von den englischen Figuren kenne. Das könnte aber auch an den Aufnahmebedingungen liegen.

    Die Nummerierung bei den kleinen Kapselhälften geht mindestens bis C27. Das ist die höchste mir bekannte Nummer. Ob einzelne Nummern seltener sind als andere, weiß ich nicht. Ich glaube es aber nicht. Vermutlich kommen die Nummern jeweils bei beiden Materialien der Kapselhälften vor.

    Im Ergebnis ist es sicher richtig, dass bei der von Boris beschriebenen Konstellation Liebhaberei im steuerlichen Sinne vorliegt. Das von ihm angesprochene Problem ist ja aber die Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt im Einzelfall, dass dem tatsächlich so ist. Vielleicht könnte aber helfen, dass bei unseren Sammelobjekten in der Regel eine Spekulationsfrist von einem Jahr gilt. (Zumindest verstehe ich das steuerliche Regelwerk so.) Erzielte Gewinne sind dann nicht steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Dieser Nachweis dürfte leichter zu erbringen sein als konkrete Kaufdaten und -preise, die teilweise sehr lange zurückliegen.

    Vielleicht sollte man sich bei der ganzen Sache auch nicht zu sehr "verkopfen". Natürlich stellen sich im Detail viele Fragen. Die fangen nicht nur an, wenn ich Stücke verkaufe, die ich seit langem im Bestand habe. Wie ist es z. B. zu sehen, wenn ich aktuell ein Konvolut Figuren erwerbe, von dem ich nur eine Figur für die Sammlung haben möchte, weshalb ich den Rest anschließend wieder verkaufe? Liegt da ein Erwerb mit der Absicht des Wiederverkaufs vor? Wie hoch sind da dann ggf. die anzusetzenden Ausgaben?


    Auf der anderen Seite: Die neue Regelung zielt ganz sicher nicht darauf, "reine" Sammler wegen Kleinstbeträgen zur Kasse zu bitten. Dafür haben die Finanzbehörden m. E. keine Kapazitäten. Außerdem gibt es auch hier m. W. (relativ kleine) Freibeträge. Es geht vielmehr um diejenigen, die in großem Stil echten Handel betreiben und das bisher als "Privatverkäufer" gemacht haben. Beispiele dafür findet man auch aktuell unter den Ü-Ei-Anbietern immer noch. Wenn ich z. B. als "Privatperson" dauerhaft mehr als 600 Angebote für Ü-Ei-Artikel in Ebay aktuell halte, dürfte durchaus gewerblicher Handel vorliegen.

    Das Thema ist tatsächlich komplex und daher verwirrend. Man kann das auch nicht mit einem Beitrag hier im Forum abschließend behandeln.


    Relevant sind für das Thema grundsätzlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Jemand, der "nur" echter Sammler ist, wird in der Regel keine Umsätze in Größenordnungen haben, die zur Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerpflicht führen. Bleibt also die Einkommensteuer. Hier ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu versteuern. Werden keine Gewinne erzielt, fällt auch keine Steuer an.

    Die neue Regelung abschließend zu bewerten, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. M. E. kann man aber grundsätzlich sagen, dass sich betreffend die Frage der Steuerpflicht der über Ebay und andere Plattformen abgewickelten Geschäfte wohl nichts ändert. Die Finanzbehörden werden es künftig nur erheblich leichter haben, Verkäufer zu identifizieren, die bisher ihre Geschäfte nicht versteuert haben, obwohl deren Umfang an sich eine Steuerpflicht ausgelöst hätte. Das trifft z. B. auf Verkäufe von Figuren aus dem Ü-Ei zu, wenn diese zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurden und durch den Wiederverkauf Gewinne in erheblicher Größenordnung entstehen.


    Das Risiko abgemahnt zu werden, erhöht sich durch die neue Meldepflicht m. E. nicht.

    Es handelte sich eindeutig um einen Erdbeer-Spiegel. Ich habe selten bessere und eindeutigere Aufnahmen in einer Ebay-Auktion davon gesehen. Ich gehe auch davon aus, dass quasi ausschließlich auf den Spiegel geboten wurde.

    Weitere Bilder wären für mich nicht hilfreich. Es ist einfach manchmal besser, wenn man Stücke in der Hand hat und mit der Lupe untersuchen kann...


    Vielleicht zur Präzisierung, weshalb ich den Pin nicht für original halte: Der originale Pin ist am Ende nicht "einfach" gerade abgeschnitten, sondern sieht dort wie "aufgestülpt" aus. (Anders kann ich es nicht ausdrücken.) Bei diesem Pin hier ist zwar etwas Ähnliches vorhanden. M. E. sieht das Ende des Pins aber trotzdem nicht wie beim Original aus. Weitere Aspekte (Färbung, schwarze Farbe weicht ab) hast Du ja schon selbst angeführt.

    Ich finde das trotz der zahlreichen und großformatigen Aufnahmen schwierig. Mein Eindruck ist aber, dass es sich nicht um einen originalen Pin handelt. M.E. ist der Pin zwar gut restauriert, sieht aber trotzdem anders als ein Original aus. Vollkommen sicher bin ich mir aber nicht.