Meldung ans Finanzamt, 30 Verkäufe oder 2000€ Umsatz

  • Hallo zusammen,


    aufgrund dessen, dass ich jetzt mit privaten Verkäufern zu tun hatte, die nur noch Bargeld akzeptieren (kein PayPal, keine Überweisung),

    war ich etwas irritiert. Aber ich wurde auf das neue Gestz hingewiesen, dass besagt, dass Ebay und andere Plattformen jetzt jeden Verkäufer

    an das Finanzamt melden muss, der mehr als 30 Verkäufe im Jahr tätigt oder für mehr als 2000€ verkauft.

    Jetzt besteht eine große Verunsicherung.


    Diese Verkäufer haben schon jetzt diese 30 Verkäufe gemacht (ist man ja als Briefmarkensammler, Ü-Ei-Sammler, Münzsammler usw. sofort dabei) oder sie haben z.B. gerade ihren Gebrauchtwagen

    für mehr als 2000€ über ein Portal verkauft. Da schaut dann aber das Finanzamt vielleicht nicht nur auf den Autoverkauf, sondern auch noch auf alles andere, was so verkauft wurde.


    Sie werden oder sind also schon beim Finanzamt gemeldet. Geht es jetzt also z.B. darum einen Regenkobold zu verkaufen, wird nur noch Bargeld und ein privater Verkauf akzeptiert,

    weil sie fürchten sonst zu schnell über die 2000€ zu kommen, oder ganz allgemein Probleme zu bekommen. Das heißt jetzt also z.B. über Kleinanzeigen Kontakt aufnehmen, Treffen vereinbaren und bar bezahlen.


    Ich selber habe das vorher gar nicht mitbekommen, habe aber jetzt mit Verkäufern zu tun gehabt, die völlig verunsichert sind und lieber gar nichts mehr anbieten oder eben nur noch

    Bargeld (halt kaum nachvollziehbar für das Finanzamt) wollen.


    Wird das jetzt dazu führen, dass demnächst die Flohmärkte explodieren oder das z.B. auch Ü-Ei-Börsen wie Pilze aus den Boden schießen? Halt alles Orte, wo bar bezahlt wird.


    Vielleicht ist ja jemand hier, der etwas Ahnung von der Materie hat und weiß wie man die neue Meldepflicht einzuschätzen hat. Im Netz habe ich dazu bisher eher nur sehr allgemeine

    Aussagen gelesen. So nach dem Motto: "Betrifft doch kaum einen privaten Verkäufer. Wer verkauft schon mehr als 30 Artikel im Jahr." Für Sammler ist das aber gar nicht so unüblich.


    Viele Grüße

    Boris

  • Die neue Regelung abschließend zu bewerten, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. M. E. kann man aber grundsätzlich sagen, dass sich betreffend die Frage der Steuerpflicht der über Ebay und andere Plattformen abgewickelten Geschäfte wohl nichts ändert. Die Finanzbehörden werden es künftig nur erheblich leichter haben, Verkäufer zu identifizieren, die bisher ihre Geschäfte nicht versteuert haben, obwohl deren Umfang an sich eine Steuerpflicht ausgelöst hätte. Das trifft z. B. auf Verkäufe von Figuren aus dem Ü-Ei zu, wenn diese zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurden und durch den Wiederverkauf Gewinne in erheblicher Größenordnung entstehen.


    Das Risiko abgemahnt zu werden, erhöht sich durch die neue Meldepflicht m. E. nicht.

  • Hallo in die Runde,


    Ich finde das Thema auch etwas verwirrend und kann es noch nicht so ganz einschätzen.


    Bei eBay kann ja nachvollzogen werden, für welchen Preis etwas verkauft wurde, bei eBay Kleinanzeigen weniger. Wie ist es bspw., wenn ich bei eBay Kleinanzeigen Auktionen lösche, ohne sie verkauft zu haben?


    Wann gelte ich als Wiederverkäufer der Gewinn erzielen möchte und wann als Sammler, der nur doppelte Stücke loswerden möchte?


    Wird außerdem berücksichtigt, dass ich Summe X über Plattformen ausgegeben habe und Summe Y eingenommen habe? Als echte Sammlerin kann ich nur sagen, die Ausgaben sind in der Regel höher als die Einnahmen.


    Der Anreiz für Flohmärkte wird damit meines erachtens auch deutlich erhöht.


    Viele Grüße

    Nathalie

    The real art of conversation is not only to say the right thing in the right place, but, far more difficult still, to leave unsaid the wrong thing at the tempting moment. (Dorothy Nevill)

    2 Mal editiert, zuletzt von sugabunz ()

  • Das Thema ist tatsächlich komplex und daher verwirrend. Man kann das auch nicht mit einem Beitrag hier im Forum abschließend behandeln.


    Relevant sind für das Thema grundsätzlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Jemand, der "nur" echter Sammler ist, wird in der Regel keine Umsätze in Größenordnungen haben, die zur Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerpflicht führen. Bleibt also die Einkommensteuer. Hier ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu versteuern. Werden keine Gewinne erzielt, fällt auch keine Steuer an.

  • Hallo Rubicunda,


    Bleibt also die Einkommensteuer. Hier ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu versteuern. Werden keine Gewinne erzielt, fällt auch keine Steuer an.

    genau an dieser Stelle hakt es meiner Meinung nach.


    Wie soll ein langjähriger Sammler denn seine früheren Ausgaben für die jetzt verkauften Sammlungsstücke nachweisen?

    Es gibt also keine Differenz, was eine vollumfängliche Versteuerung nach sich ziehen würde. Und das für Sammlungsstücke, für die

    man früher mehr ausgegeben hat, als wie man jetzt im Verkauf einnimmt.

    Und wenn der Sammler die Differenz nachweisen könnte, dann müsste er demnach sogar einen Verlust geltend machen können. :-)

    Geht bestimmt nicht.


    Viele Grüße

    Boris

  • Hallo,


    mir ist auch noch unklar, wie das funktionieren soll. Wenn ein Angestellter nebenher gewerbsmäßige Verkäufe tätigt, braucht normalerweise lt. Steuergesetz einen Gewerbeschein. In diesem Fall für ein Neben- oder Kleinstgewerbe.

    Das muss man auch anmelden, wenn jemand eine Ferienwohnung nebenher betreibt.

    Ich darf keine Gewerbsmäßige Tätigkeiten ausüben ohne Gewerbeschein und eigener Steuernummer. Das nennt man sonst "Schwarzarbeit", bzw. Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.


    Wie sich die Geschichte bei eBay & Co. mit dem deutschen Steuergesetz vereinbaren soll, ohne Gewerbeanmeldungspflicht, ist mir ein Rätsel. Einfach als Finanzamt die Bürger steuerlich als Gewerbetreibende einstufen und Steuern kassieren ab einer "mal eben ausgedachten Höhe oder Anzahl der Angebote", halte ich für nicht vereinbar mit dem Steuergesetz.


    Hat man oder braucht man keinen Gewerbeschein, übt einfach nur eine Nebentätigkeit aus.

    "Berufstätige dürfen bis zu 520 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen"


    Ist Handel etwas anderes, als Rasen mähen oder Hunde ausführen für Geld?

    Falls nicht, dürfte ich als Berufstätiger oder in meinem Fall als selbst. Handwerker, dessen Verkäufe nichts mit meinem Gewerbe zu tun haben, jeden Monat 520 Euro bei eBay einnehmen, ohne dass ich darauf Steuern zahlen muss. Ich muss nur Buch führen.

    Das darf auch mal überschritten werden, die jährlichen Einnahmen dürfen aber nicht 6240 Euro überschreiten.


    Sicher übersehe ich bei dem Plan der Regierung bzw. bei der EU-Richtlinie einiges. Dafür weiss ich noch zu wenig.




    Gruß Jörg

  • Vielleicht sollte man sich bei der ganzen Sache auch nicht zu sehr "verkopfen". Natürlich stellen sich im Detail viele Fragen. Die fangen nicht nur an, wenn ich Stücke verkaufe, die ich seit langem im Bestand habe. Wie ist es z. B. zu sehen, wenn ich aktuell ein Konvolut Figuren erwerbe, von dem ich nur eine Figur für die Sammlung haben möchte, weshalb ich den Rest anschließend wieder verkaufe? Liegt da ein Erwerb mit der Absicht des Wiederverkaufs vor? Wie hoch sind da dann ggf. die anzusetzenden Ausgaben?


    Auf der anderen Seite: Die neue Regelung zielt ganz sicher nicht darauf, "reine" Sammler wegen Kleinstbeträgen zur Kasse zu bitten. Dafür haben die Finanzbehörden m. E. keine Kapazitäten. Außerdem gibt es auch hier m. W. (relativ kleine) Freibeträge. Es geht vielmehr um diejenigen, die in großem Stil echten Handel betreiben und das bisher als "Privatverkäufer" gemacht haben. Beispiele dafür findet man auch aktuell unter den Ü-Ei-Anbietern immer noch. Wenn ich z. B. als "Privatperson" dauerhaft mehr als 600 Angebote für Ü-Ei-Artikel in Ebay aktuell halte, dürfte durchaus gewerblicher Handel vorliegen.

  • "Privatverkäufer" gemacht aktuell unter den Ü-Ei-Anbietern immer noch. Wenn ich z. B. als "Privatperson" dauerhaft mehr als 600 Angebote für Ü-Ei-Artikel in Ebay aktuell halte, dürfte durchaus gewerblicher Handel vorliegen.

    Hallo

    Ja da ist denke ich relevant was er von seinem 600 Angeboten verkauft hat 🤔 wie oft hat man unzählige Angebote aber was wird wirklich verkauft und für welchen Betrag?

    Beispiele bei Hood da ist auch ein Verkäufer und hat ca. 15000 Artikel im Angebot hauptsächlich Bpz für teilweise Cent Beträge wie soll man das berechnen 😱

    Aber verkauft wird von der Menge her nicht die Welt da die Auktion immer wieder neu eingestellt wird.

    Gruß Alex








    Betrag 🤔

  • Hallo.

    Ich nutze das Steuerprogramm von Wieso.

    Da kann man unter den Hilfeseiten Info zum Thema finden.

    Oder .... Goggelt mal


    Liebhaberei....


    Dann kommt zum Beispiel das....


    "Liebhaberei: Was ist das und werden dafür Steuern fällig?

    Wer aus Spaß an der Freude einer Tätigkeit nachgeht, muss keine Steuern zahlen. Denn Liebhaberei, so nennt es die Finanzverwaltung, ist nicht steuerpflichtig.

    Liebhaberei: Was ist das und werden dafür Steuern fällig?

    Liebhaberei – hat das was mit Don Juan zu tun? Nein, eher nicht. Werfen wir doch mal einen Blick in den Duden. Der Duden definiert Liebhaberei als "meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt mit Freude und Eifer ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen".

    Letzteres ist – steuerlich gesehen – der springende Punkt: Wer etwas aus Liebhaberei betreibt, möchte auf lange Sicht kein Geld damit verdienen. Diese Person hat also keine Gewinnerzielungsabsicht, wie es im Beamtendeutsch so schön heißt. Das kann zum Beispiel ein Mensch sein, der aus Leidenschaft Bienen züchtet und den Honig verkauft. Oder eine große Sammelleidenschaft hat und dafür Waren an- und verkauft."

    Mfg Wolfgang

  • Bei eBay kann ja nachvollzogen werden, für welchen Preis etwas verkauft wurde, bei eBay Kleinanzeigen weniger. Wie ist es bspw., wenn ich bei eBay Kleinanzeigen Auktionen lösche, ohne sie verkauft zu haben?

    Kleinanzeiger (gehört eBay nicht mehr) ... speichert ja gelöschte Anzeigen als verkauft ab, ist natürlich ne blöde Sache X/ ... was man momentan noch generell ganz gut machen kann, egal ob verkauft oder nicht... das Angebot einfach anstatt zu löschen auf etwas anderes/neues "abändern" und sobald möglich, verlängern. Das Spiel könnte man 2 Jahre durchziehen ohne einen einzigen Verkauf auf dem Zähler :lach: .... sofern man den Kleinanzeiger strikt traditionell nutzt also... alles per PN und Paypal-Zahlung.

  • Mir geht es nicht darum an der Steuer vorbei zu kommen. Ich möchte mich nur nicht selber betuppen.

    Allein die Frage :

    Was ist mit dem Porto das bei eBay einfach mit berechnet wird. Was möchte das Finanzamt von mir wissen?

    Verkaufspreise ohne Porto oder mit. Ebaygebühren ?

    Jetzt arbeite ich erst mal mit einer Exceltabelle...

    Schauen wir mal.


    MfG

    Wolfgang

  • Hallo,


    natürlich soll der Staat seine Steuern bekommen.

    Mir persönlich wäre es aber lieber gewesen, wenn die neue Regelung verständlicher wäre. Jetzt habe ich ja das Gefühl

    grundsätzlich etwas Illegales zu tun, wenn ich etwas online verkaufe.


    Was ich auch nicht verstehe ist, dass scheinbar nur Online-Verkaufsportale betroffen sind. Aber es gibt doch zahlreiche traditionelle

    Auktionshäuser, bei deren Auktionen man persönlich anwesend ist oder auch telefonisch mitbietet. Dort müssten die Einlieferer ja auch

    gemeldet werden, wenn sie ihr Familiensilber oder alte Gemälde für mehr als 2000€ versteigern lassen. Und wie sieht es mit "Bares für Rares" aus, wo auch gerne mal ein Stück für mehr als 2000€ an die Händler verkauft wird?


    Gut hätte ich gefunden, wenn man einfach eine "Online-Auktionshaus-Steuer" eingeführt hätte, die man dann halt ausnahmslos bei jedem Verkauf zu zahlen hat. Die dann gleich automatisch abgezogen wird, wie beim Aktienverkauf und keine komplizierten anderen Modelle. Für jeden nachvollziehbar und direkt abkassiert und gut ist. Da gibt es diese Online-Auktionshäuser seit nun mehr als 25 Jahren in Deutschland und die Regierung schafft es nicht, eine einfache Lösung zu finden. :-(

    Wer will denn ein Gewerbe anmelden oder seine ohnehin schon komplizierte Einkommenssteuererklärung noch komplizierter machen?


    Viele Grüße

    Boris

    Je mehr ich über das Ü-Ei weiß, desto mehr weiß ich, dass ich nichts weiß.?(

    Einmal editiert, zuletzt von Boris () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Wer viel verdient oder verkauft, soll auch ruhig Steuer bezahlen.

    Ich musste im Leben auf 1 Euro arbeiten oder von 30 Euro Monatsverdienst wurde 75 Prozent angerechnet ( SGB 12) und kann mir kaum was leisten, wenn andere schön Urlaub usw. !

    Da habe ich eine komplett andere Meinung. Die meisten Sammler haben ihre Stücke ja irgendwann mal gekauft, und zwar vom „Nettoeinkommen“ also von Einkommen, was nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungen über blieb. Gilt ja nicht nur für Sammler, sondern auch für Menschen, die nicht mehr benötigten Hausrat, zu kleine Kleidung usw. verkaufen. Wenn der Staat hier die Hand aufhält ist das nichts anderes als eine Doppelbesteuerung. Zumal bei den meisten Menschen die erhaltene Summe bei Weiterverkauf nur ein Bruchteil dessen beträgt, was sie mal bezahlt haben. Und davon zahlen sie auch noch teils horrende Gebühren an die Aktionshäuser und Zahlungsdienstleister.

    Auch die 1 Euro Rechnung teile ich nicht. Wer Leistungen nach ALG2 bekommen hat plus damaligen 1 Euro Job, sollte dann fairerweise seine gesamten Einnahmen von Amt plus Nebenerwerb addieren und dann durch die geleisteten Arbeitsstunden teilen. Das kann man dann vergleichen. Aber anderes Thema.

  • Ich glaube nicht, dass das Thema geklärt ist.

    Wer etwas schreiben möchte, soll es bitte tun. Ansonsten dürfen wir uns nicht wundern, dass zu wenig Leute sich hier im Forum einbringen oder beteiligen!


    Mich interessiert auch nicht alles, ich überfliege oder ignorriere es einfach.

  • Ich glaube nicht, dass das Thema geklärt ist.

    Wer etwas schreiben möchte, soll es bitte tun. Ansonsten dürfen wir uns nicht wundern, dass zu wenig Leute sich hier im Forum einbringen oder beteiligen!


    Mich interessiert auch nicht alles, ich überfliege oder ignorriere es einfach.

    Auch ich hoffe auf weitere Beiträge. Vielleicht ist ja noch ein Steuerfachmann dabei der antwortet.


    Mfg Wolfgang

  • Hallo zusammen,

    inzwischen konnte ich etwas mehr zum Thema auf Spiegel-Netzwelt finden.

    Ich fasse das mal stichwortartig zusammen:


    - neu ist eigentlich nur die Meldepflicht (alles andere war aus steuerlicher Sicht auch vorher so)

    - allerdings können die Finanzbehörden jetzt viel mehr "sehen" oder "erfassen", als dies vorher der Fall war (also Verstöße leichter aufspüren)

    - betroffen von der Meldepflicht sind Onlineplattformen, auf denen man handeln kann (das sind eventuell deutlich mehr als nur eBay oder Etsy usw.)

    - es wird wohl so sein, dass die Plattformen demnächst dann auch die Steueridentifikationsnummer und anderes vom Verkäufer abfragen (also spätestens dann, wenn die Meldegrenzen erreicht sind)

    - auch ein Einzelverkauf z.B. eines Sofas (oder z.B. auch eines Musikusschlumpfs mit roter Flöte) für mehr als 2000€ führt dann sofort zur Meldung

    - verkauft man auf mehreren Plattformen jeweils 29 Teile oder jeweils für weniger als 2000€, wird man nicht gemeldet (eBay hat ja keine Daten von anderen)

    - Kleinanzeigen-Portale auf denen man nur Anzeigen aufgibt, die Bezahlung aber nicht über die Plattform stattfindet, melden nicht (die "wissen" im Grunde ja auch nicht, was man an Preis ausgehandelt hat und wie bezahlt wurde - Überweisung, bar usw.)

    - eine Meldung bedeutet nicht, dass man jetzt automatisch Steuern zu zahlen hat


    dazu weitere Infos


    - "private Veräußerungsgeschäfte" sind an sich steuerfrei, wenn es sich um "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" handelt

    - also ein Sofa für 2000€ gekauft und nach ein paar Jahren für 200€ wieder verkauft = steuerfrei (es wurde ja auch kein Gewinn gemacht)

    - ob Sammlerartikel unter die Kategorie "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" fallen, weiß ich nicht (kommt vermutlich auf den Kontext an)

    - Kauft man aber z.B. ein Lego-Set oder ein Playmobil-Set für 100€ im Sommer und verkauft es zu Weihnachten für 300€, weil es jetzt ausverkauft

    ist und die Käufer lieber 300€ ausgeben, als Stress unterm Weihnachtsbaum zu riskieren, hat man zu versteuerndes Einkommen erzielt. Zwischen Kauf und Verkauf liegt hier weniger als ein Jahr, was dabei von Bedeutung ist. Wie der Fall liegt, wenn mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, konnte ich nicht ermitteln.

    - Es gibt aber einen Freibetrag von 600€ und es wird nur der tatsächliche Gewinn besteuert. Die 200€ Gewinn wären also steuerfrei. Wäre er höher, wäre Einkommenssteuer fällig. Die Einkommensteuer beträgt für den Einzeln derzeit irgendwo zwischen 14% (Gering-Verdiener) und 42% (Gut-Verdiener). Das hängt also vom Verkäufer ab.


    - Wer häufig verkauft kann in die Kategorie der "gewerblichen Händler" fallen. Als solcher wäre man dann Umsatzsteuerpflichtig (soweit ich weiß in der Regel 19%). Umsatzsteuerpflichtig wäre theoretisch jemand, der im letzten Jahr mehr als 22000€ Umsatz (nicht Gewinn!) gemacht hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich mehr als 50000€ Umsatz macht. Insofern betrifft das vermutlich die wenigsten von uns Sammlern. Ist irgendwie auch klar, dass man bei den Summen ein Gewerbe betreibt. Allerdings scheint es da weitere Kritertien zu geben, weil manche Finanzämter schon eine "hohe" Zahl von Käufen und Verkäufen als Gewerbe interpretieren. Wenn ich also als Sammler 300x im Jahr etwas kaufe und 280x etwas verkaufe (eventuell sogar ganz ohne Gewinn), könnte das als gewerbetreibend ausgelegt werden. Man sollte sich da lieber mal vorher mit einem Steuerberater treffen und die genaue Situation abklären.


    - Ist man "gewerblicher Händler" kann es auch sein, dass die örtliche Kommune gerne eine "Gewerbesteuer" einziehen möchte.


    Was sollen die Finanzämter an Daten bekommen?

    - vollständigen Namen

    - Adresse

    - Steueridentifikationsnummer

    - Geburtsdatum

    - Kontodaten

    - Auflistung der Gebühren

    - Adressen vermieteter Ferienwohnungen (wo dies zutrifft)

    - eventuell auch Details zur Art der verkauften Waren (ist noch nicht abschließend geklärt)


    Über die Meldung und was genau gemeldet wurde, wird der Verkäufer informiert.


    Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Ich bin ja kein Fachmann.


    Viele Grüße

    Boris

    Je mehr ich über das Ü-Ei weiß, desto mehr weiß ich, dass ich nichts weiß.?(

    Einmal editiert, zuletzt von Boris () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler