Bares für Rares Olympiade der Schlümpfe

  • Bei Bares für Rares wurde ein Satz Olympiade der Schlümpfe verkauft.


    Die Stelzen sind eindeutig gefälscht. Beim Ei und dem Seil bin ich ziemlich sicher, dass es auch gefälschtes Zubehör ist. Für den Löffel habe ich wenig Hoffnung.

    Nur die Negerkusshälfte sieht original aus.

    Mich würde interessieren, ob der Käufer in so einem Fall versichert ist. Er hat sich ja auf eine Expertise verlassen, die nicht korrekt war.



    Viele Grüße von

    Boris

  • Hallo Boris,


    ich schaue oft Bares für Bares in der Wiederholung nach Feierabend, aber die Folge ist mir durchgegangen. Mit deiner Einschätzung liegst du sicher richtig, dass es sich um gefälschtes Zubehör handelt.


    Aber zunächst danke für die Verlinkung.


    Ich weiß, dass damals mal ein Schmuckstück für eine mittlere 5-stellige Summe an Susanne veräußert wurde und der Kauf wurde später annuliert, weil die Expertise falsch war. Daher gehe ich davon aus, dass es schon Verträge gibt, so dass alle abgesichert sind.


    Ein Arbeitskollege war da auch schon mit einer Freimaurer-Uhr, ich frage den mal wenn ich ihn sehe, ob es da was gibt...falls er darüber Auskunft geben darf.


    VG

    Harald

  • Ich finde es einfach nur schlimm, was in diesem Fernsehbeitrag teilweise für Unsinn erzählt wird. Das zieht sich von den Merkmalen von Fälschungen/Originalen bis hin zu den Preisangaben. Wenn die Expertisen auch in anderen Bereichen so "gut" sind, lässt das Schlimmes befürchten. Der Verkäufer entscheidet sich dann auch noch flugs, etwas, was er nicht sicher weiß, als Wahrheit zu verkaufen (...alles selbst von meiner Frau aus den Eiern geholt).

  • Hallo,

    es gibt einen wichtigen Grundsatz, den ich mal von Sammlern von Orden gelernt habe. Auch dort sind Fälschungen allgegenwärtig.

    Die sagen immer: "Glaube nie der Geschichte, die Dir zum Stück erzählt wird. Glaube nur, was das Stück (hier z.B. die Stelzen) Dir erzählt."


    Hätte man man z.B. die Stelzen mal unter die Lupe genommen, wäre einem sofort aufgefallen, dass die Abrisspunkte an der falschen Seite liegen.

    Im Katalog ist diese Fälschung unter Fälschung B aufgeführt.


    Hier mal ein Bild aus dem Film, das ich aufgehellt habe.


    Bares für Rares Stelzi.JPG


    Viele Grüße von

    Boris

  • Hallo in die Runde,


    vorweg - dieses Thema ist nicht mein Fachgebiet.


    Ich bin jedoch der Meinung das solche Schäden (falsche Beurteilung des zu bewertenden

    Gegenstandes) im Rahmen von Vermögensschäden - es ist ja weder ein Sach- noch Personenschaden entstanden -

    versichert werden können. Mir ist bekannt, dass dies für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige möglich ist.

    Der Begriff Sachverständiger ist ja gesetzlich nicht geschützt. In wieweit Versicherungen Deckung für freie SV anbieten,

    die nicht ö.b.u.v. sind, ist mir nicht bekannt.


    Beispiel für Vermögensschaden:


    der Händler der die Figuren gekauft hat, verkauft diese weiter im Glauben sie seien echt, für 1000 Euro.

    Der Käufer stellt die Fälschung fest und gibt die Figuren zurück, Händler muss den VK-Preis erstatten.

    Der Händler gibt die Figur an den ursprünglichen VK zurück - da die Ware mangelhaft ist, es fehlt die Eigenschaft

    "echt". Er erhält auch hier den Kaufpreis zurück - 600 Euro. Somit hat der Händler aber eine entgangene Einnahme von

    400 Euro - das ist der Vermögensschaden, der dem Händler entstanden ist.


    viele Grüße

    :asterix:Jo


    PS: Der Endkäufer kann m.E. nur auf privatrechtlichem Weg die Rückabwicklung des Kaufes durchsetzen, gegen den Händler.

    Ob auch er einen Rechtsanspruch darauf hat, die Differenz von 1000 Euro zu einem Händlerpreis von beispielsweise 1500 Euro

    in Höhe von 500 Euro zu bekommen, von der Vermögenshaftpflicht des SV weiß ich nicht. Möglicherweise hat er Anspruch gegen den Händler auf Lieferung der versprocheen (echten) Ware, welche dieser ja beschaffen kann - nur teurer.

    Auch das wäre ggf.- ein Anspruch des Händlers gegen den SV, da ihm auch durch den höheren Ankaufspreis der Gewinn geschmälert wird, oder er sogar eien höheren EK als VK hat.


    Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen, wie das vor Gericht ausgeht, wenn man eine Fälschung angedreht beommen hat.


    Nachtrag zu Frage von Boris:

    ich glaube nicht, dass man sich als Privatperson/Firma selbst gegen Betrug versichern kann. Wüsste zumindest nicht wie.

    Allenfalls mit einer Rechtsschutzversicherung, damit die Anwalts-/Gerichtskosten gedeckt sind, wenn man privatrechtlich

    gegen den Verkäufer/Sachverständigen vorgehen möchte.

  • Hallo, ein hoher Preis für den Satz an dem wohl nur der Negerkuss-Schlumpf Original ist und hier weis auch keiner ob er festgeklebt wurde. Und fast alle Figuren mehr oder weniger vergilbt. Den Löffel sieht man nicht gut. Das Ei selbst ist zumindest für mich so in einem Bericht im Fernsehen schwer zu erkennen.

    Und der Spruch mit selbst aus dem Ei damals geholt und eine Story zur Schokolade erinnert mich an eine falsche rote Flöte die seinerzeit schwer zu erkennen war.

    Das man sich beim Sackhüpfschlumpf nicht sicher ist ........:bravo:

    Gruß

    Harald

  • Bares für Rares ist einfach nur eine gecastete Show. Die Leute die dort in der Schlange gezeigt werden bekommen etwas in die Hand gedrückt und anschl. vor dem Heimweg wieder abgenommen. Statisten in der Warteschlange, oft Mitarbeiter...

    Menschen bringen augenscheinlich etwas wertvolles mit und nehmen das anschl. wieder mit nach Hause, weil keine wirkliche Verkaufsabsicht bestanden hat... usw...

    Sucht man gezielt nach meine gerade beschriebene Vorgehensweise bei Bares für Rares, wird man schnell fündig.


    "Normal" ablaufende Verkäufe wird es sicher auch geben, wenn alles passt.


    Ahnungslosigkeit gepaart mit unsorgfältiger Recherche und Vorbereiten ergeben dann den Humbug, den man in der Sendung bewundern kann.

    Z.B. wurde die Nummer mit der UV Lampe ganz offensichtlich von den Muckel's aufgegriffen. Ich denke daher wird auch das Hauptaugenmerk auf die Figuren statt auf's Zubehör gerichtet worden sein.