Hallo,
hab ein *Fall klären* eröffnet.
Kann ich eine Bewertung abgeben bevor ich den Fall schließe ?
Danke !
Hallo,
hab ein *Fall klären* eröffnet.
Kann ich eine Bewertung abgeben bevor ich den Fall schließe ?
Danke !
Ja, das musst Du vorher machen, wenn der Fall geschlossen ist, geht es nicht mehr.
Das dumme ist dabei, dass Du immer "positiv" ankreuzen mußt. Im Text kannst Du dann auch eine negative Bewertung aussprechen.
Bitte- gern geschehen!
LG Petra
Hallo Petra,
Danke dir
oh man...hätte ich das bloß eher gewusst (bzw.nachgefragt) ...da hätten Einige schon negative Bewertungen erhalten.
Auch solch Damen/Herren ...sie müssten sich neu anmelden um mitzubieten und dann nicht zahlen...und solche sogenannte Spaßbieter.
Hallo Sabine,
vor solchen Leuten kannst Du Dich schützen, indem Du Käufer ausschließt. Ausschlußmöglichkeiten kannst Du auswählen.
Ja, leider gibt es auch solche Leute - sogar im Stammtisch. Hinterher ist man immer schlauer. Mit diesen macht man keine Geschäfte mehr!
Liebe Grüße Petra
...ja kann man aber erst hinterher auf Liste gesperrter Käufer setzen...wenn es zu spät ist.
Hab schon Einige auf dieser Liste.
Hallo,
das Abgeben von POSITIVEN Bewertungen mit NEGATIVEM Text
solltest du unterlassen, denn das ist laut Ebay-AGB untersagt und
da wird von Ebay ganz schnell mal ne Bewertung gelöscht, sofern
der "Geschädigte" einen entsprechenden Antrag stellt.
Viele Grüße
aber es ist ein Witrz das ich als Verkäufer bei nicht eingegangen Zahlung nicht negativ bewerten darf.
immer noch nach Jahren für mich unverständlich.
Mathias
Hallo, das ganze ist eh ein Witz.
Laut ebay-regel soll der Verkäufer bewerten, wenn Geld angekommen ist,
der Käufer, wenn die Ware angekommen ist.
Macht kaum einer.
Viele schreiben in dem Angebot das Sie erst bewerten, wenn Sie eine Bekommen haben.
Ich halte mich an die Regel und bewerte erst wenn ich eine Bekommen hab.
Was hat der Verkäufer denn zu erwarten, wenn die Ware ok ist?
Könnte schon mind. 300 Bewertungspunkte mehr hab, kann ich drauf verzichten.
MfG
Werner