Referenz-Urteile zu Betrugsauktionen auf ebay

  • Hier mal für alle Interessierten ... eine Referenz für eine nicht gelieferte und ersteigerte Figur.


    Daß es damals um ein geliefertes Replikat ging, ist nicht so wichtig. Das Original wurde nicht geliefert. Damals hatte ich noch keine Rechtsschutz, insofern war es riskant für mich, weil die Gefahr bestand, auf den Kosten sitzenzubleiben. Und so war es dann ja erstmal auch.


    Mittlerweile besteht Zahlungsabsicht beim damaligen Verkäufer.


    Aus datenschutzrechtlichen Gründen habe ich alle entsprechenden Passagen geschwärzt.


    Zu diesem Urteil gesellt sich ggf. bald noch eines dazu ... :-(

  • Hallo Andi, :aetsch:
    ich habe das Urteil nicht anders erwartet, sonst hätte ich mir den Gang zum Anwalt sparen können.


    Zeig mir ein anderes ähnlich gelagertes und im Internet zugängliches Urteil aus dem Ü-Ei-Bereich !!! ... deswegen habe ich es hier rein geschrieben.


    Selbstverständlich mit dem zusätzlichen Hinweis zu eventuell nichtzahlungsfähigen und gerichtlich verurteilten Schuldigen.


    Ich geb nur die Referenz, damit man sieht, daß man nicht klein beigeben muß, wenn eine Lieferung nicht erfolgt.


    Allerdings von Leuten, die kein Einkommen haben, hat man auch bei Sieg vor Gericht keine Zahlung zu erwarten. Der "Titel" besteht jedoch 30 Jahre.


    Hier wird es übrigens genauso ausgehen ...


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=180613256830
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=230583214887


    :bye: Heiko

  • Hallo Heiko,


    ich kannte die Geschichte ja bereits - trotzdem schön von Dir dies hier zu posten, damit auch andere davon Profitieren.


    Wie hast Du den Nachweis geführt, dass der Ägypter falsch war?
    Hattest Du einen Sachverständigen? wen?


    Und für den neuen Fall drück ich dir die Daumen!


    ciao :) Jo

  • Ein ähnlich gelagerter Fall steht hier nun an.


    Hab eine Auktion bei ebay.co.uk gewonnen. 2 alte Astronauten für 8,xx€.


    Mit paypal bezahlt. Nach Anfrage beim VK nach einigen Tagen die Antwort: Er findet die Figuren nicht mehr. Ob er zurück zahlen soll. Ich bestand auf die Lieferung oder Ersatzzahlung. Was kommt heute per mail? Die Rückzahlung des Auktionsbetrages...
    Was nun? Ein Staatenübergreifender Fall würde wohl die Kosten sprengen, oder? Müsste Der Gerichtsstand dann nicht in England sein? Für Tips wäre ich dankbar, weis nicht mal ob ich so überhaupt richtig liege.


    mfg


    ronny

  • Hallo,


    ich finde es sehr interessant, so etwas mal zu sehen.
    Allerdings ergeben sich mir auch einige Fragen:
    1. Wie wurde die Schadensersatzhöhe von 699,14 Euro ermittelt?
    2. Für was sind die weiteren 120,67 Euro zu zahlen?
    3. Wie hoch waren die Kosten des Rechtsstreites, die der Beklagte tragen musste?
    4. Auch wenn es in diesem Fall nicht mehr nötig war: Wie beweißt man, dass man
    a) nichts erhalten hat (wenn gar keine Lieferung erfolgt ist)?
    b) ein Replikat erhalten hat?
    5. Wie lange hat es insgesamt gedauert, vom Ersteigern der Auktion bis zur vollständigen Zahlung und wieviele Gerichtstermine / Anwaltsgespräche / Aufwand allgemein war(en) nötig?



    Viel Erfolg bei dem zweiten Fall!


    Viele Grüße
    Kevin

  • zu 1.
    Bei der Schadensersatzhöhe gibt es einen festgelegte gestaffelte Beträge.


    Wie die Staffelung im einzelnen aussieht weiß ich aber auch nicht.


    Leider ist hierzu auch nichts im Internet zu finden, da sich jeder auf die doofen Paragrafen bezieht.


    Ansonsten gilt:
    Bei Ü-Eiern gibt in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder auch der Katalogwert als Schadensersatzhöhe + den Aufwand durch Gericht und andere.


    zu 4a.
    Das wird nach einer Anzeige des Geschädigten durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren festgestellt.


    zu 4b.
    Hierbei sollte man einen Zeugen bei der Öffnung der gelieferten Sache dabei haben, um diesen Zeugen später vor Gericht benennen zu können.

  • Hallo Kevin,
    hier mal die Antworten zu deinen Fragen:


    1. Wie wurde die Schadensersatzhöhe von 699,14 Euro ermittelt?
    Katalogwert 650,00 + Auktionsbetrag 49,14 (Figur plus Versand)
    Katalogwert hat der Richter aufgrund der Argumentation meines Anwaltes festgelegt.


    2. Für was sind die weiteren 120,67 Euro zu zahlen?
    Das waren Gerichts- und Portokosten.


    3. Wie hoch waren die Kosten des Rechtsstreites, die der Beklagte tragen musste?
    insgesamt mit Anwaltskosten und mehrfach Gerichtsvollzieher ca. 1800 Euro


    4. Auch wenn es in diesem Fall nicht mehr nötig war: Wie beweißt man, dass man
    a) nichts erhalten hat (wenn gar keine Lieferung erfolgt ist)?
    Das war bei mir nicht der Fall.


    b) ein Replikat erhalten hat?
    Wurde ausdrücklich von mir gewünscht zu meinem Anwalt gesendet und dort vor seinen Augen ausgepackt und fotografiert. Das Replikat hat mir dann jemand anhand der Fotos bestätigt.


    5. Wie lange hat es insgesamt gedauert, vom Ersteigern der Auktion bis zur vollständigen Zahlung und wieviele Gerichtstermine / Anwaltsgespräche / Aufwand allgemein war(en) nötig?
    Kauf der Ware 25.02.2008
    Zahlung im März 2011
    2 Gerichtstermine, die mein Anwalt für mich wahrgenommen hat.
    2 Anwaltsgespräche, eins am Anfang zur Auftragserteilung, eins am Ende wegen der Auszahlung, dazwischen Mailverkehr mit dem Anwalt.
    Der "finanzielle Aufwand" war nicht unerheblich, da ich zu dem Zeitpunkt noch keine Rechtsschutzschversicherung hatte und sämtliche Kosten, auch für den Anwalt vorfinanzieren musste.

  • Hallo Heiko,


    danke für diese ausführliche Anwort! :smile: Ich finde es toll, in so eine Sache mal einen Einblick zu bekommen.


    Wenn ich es richtig verstehe, musstest du selber gar keinen Gerichtstermin wahrnehmen, sondern nur dein Anwalt?
    Wusste garnicht, dass das geht. Das war aber nur dadurch möglich, dass der Anwalt das Paket direkt vom Verkäufer erhalten hat und vor seinen Augen ausgepackt wurde, oder?


    Viele Grüße
    Kevin

  • Zur Anwaltfrage...


    das Gericht kann ein persönliches Erscheinen des
    Klägers anordnen... bei solchen "relativ" eindeutigen
    Sachen macht es das aber nicht, um Kosten zu reduzieren.


    Im Strafrecht oder bei Scheidungen z.b. ist fast immer
    persönliches Erscheinen Pflicht. (Ausnahmen - gesundheitlich oder
    irgendwas)



    LG. Hannelore

  • Sorry, dass ich das hier schreibe, aber in dem anderen Forum bin ich nicht mehr angemeldet.


    http://www.eierlei.de/forum-thema?thema_id=32797&seite=1


    Eindeutiger geht es ja nun wirklich nicht und die Masche deckt sich 1:1 mit meinem zweiten Fall, der ja noch offen ist. Wobei ich nicht sagen möchte, dass es sich in meinem und diesem Fall um die gleichen Verkäufer handelt.


    Interessant ist auf jeden Fall, welche Rechtsauffassung unter den Leuten herrscht und wie wenige Leute wissen, dass man auch mit entsprechendem anwaltlichen Beistand ob nun aussergerichtlich oder über eine Klage vor Gericht, sein Recht bekommt.


    Selbstverständlich sollte man vorher immer abwägen, ob es sich lohnt. Bei einem Kaufpreis im dreistelligen Bereich und Null Gesprächsbereitschaft beim VK hätte ich hier kein Problem auch vor Gericht zu ziehen (Rechtsschutzversicherung selbstverständlich vorausgesetzt).


    Viele Grüße an alle und geniesst das schöne Wetter so wie ich
    :-// Heiko