Das neue EU-Recht

  • gibt es nicht!!! und neu ist es schon seit 7 Jahren nicht mehr.


    Viele Privatverkäufer schreiben in ihren Auktionsbeschreibungstext, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Verkäufe geben könnten oder dürften. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie nicht, denn das Finden würde ihnen ziemlich schwerfallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nicht.


    Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2002 gilt in DL ein geändertes BGB, das das Schuldrecht reformierte und zumindest teilweise die Umsetzung einer EU-Richtlinie! beinhaltet. Aus diesem neuen deutschen Recht kann man u.a. ableiten, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben.


    Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Mit "Garantie" hat das nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen - "Garantie" muss man auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet.


    Bei Verkäufen gilt immer die gesetzliche Gewährleistung. Privatverkäufer können durch einen Hinweis im Verkaufstext die (gesetzliche) Gewährleistung ausschließen oder einschränken. Ein Privatverkäufer kann sich bei Gebrauchtwaren praktisch aussuchen, ob oder wie lange er Gewährleistung einräumen möchte.


    Es ist mir gerade bei einem ebay-link hier aufgefallen und darum habe ich euch mal diesen stark gekürzten Text eingesetzt.
    Das Problem ist, wenn ihr GARANTIE ausschließt, ist euer Text nichtig,
    weil Kunden dann Gewährleistung verlangen können.


    Bitte beachtet das in eurem eigenen Interesse!


    Für Privatverkäufer genügt der Satz:


    Verkauf unter Ausschluß von Gewährleistung
    und wer sicher gehen will schreibt noch darunter


    Umtausch ausgeschlossen


    LG. Hannelore

  • ja, das ist höchst interessant, wieviele Verkäufer immernoch diesen Passus in ihren Auktionen haben und auch noch fest daran glauben, dass sie damit auf der sicheren Seite sind.


    Das große Problem ist, dass es bei tatsächlich auftretenden Schwierigkeiten fast unmöglich ist, diesen Leuten begreifbar zu machen, dass dieses EU Recht gar nicht existiert.


    Ich glaube der, der sich das damals ausgedacht hat, lacht sich heute noch darüber kaputt.


    Micha