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Paket beim Zoll |
stefandv
Stammuser
 
Registration Date: 28.04.2005
Posts: 39
Land: Deutschland
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Hallo
Ich habe mit einem Tauschpartner aus Japan ca. 150 Figuren getauscht. Er hat von mir Figuren von Ferrrero (Hippo Star Wars, Bill Body, Hippo Talentshow, Funny Students usw.) bekommen. Ich bekomme von ihm Figuren von Kaiyodo. (Figuren die als Beigaben bei Keksen, Getränken oder Schoko Eier dabeiwaren).
Jetzt habe ich die Nachricht vom Zoll, das mein Paket dort ist. Mit der Aufforderung, das noch folgende Angaben notwendig sind : Rechnung, Angaben über Art und Inhalt, Wertangabe.
Ich habe beim Zoll angerufen und gesagt das es keine Rechnung gibt, da ich ja auch nichts gekauft habe. habe erzählt was in dem Paket drin ist - Sammelfiguren aus Japan - und das ich über den Wert der Figuren keine Angabe machen kann.
Ich soll jetzt für die Figuren Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Ich habe die Figuren aber ja nicht gekauft, sondern getauscht. Daher kann ich ja auch keinen Betrag sagen den ich bezahlt habe.
Für die 150 Figuren, die ich nach Japan geschickt habe, würde man vielleicht bei ebay in Deutschland 30€ bekommen. Wenn überhaupt.
Auf der Internetseite vom Zoll habe ich gelesen, das man für Geschenksendungen bis zum Wert von 45€ keine Steuer und keinen Zoll bezahlen muß.
Muß ich die Einfuhrumsatzsteuer jetzt bezahlen ??
Ich habe ja jetzt getauscht - ist das nicht gleichzusetzen mit einer Geschenksendung ??
Wie ermittel ich jetzt den Wert der Figuren ?? Bei ebay werden die Figuren nicht angeboten. Und ich kenne auch nur ganz wenige die diese Figuren sammeln.
Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen mit dem Zoll gemacht und mußte für seine Figuren aus dem Ausland Steuer oder Zoll bezahlen ?
lg
Stefan
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07.01.2011 18:25 |
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chgassel

Moderator
  

Registration Date: 29.09.2005
Posts: 685
Land: Deutschland
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Hallo Stefan,
oja das kennen wir hier, da hier einige ja mit russischen TP und so tauschen. Jeder von denen kann dir hier sicher was zu erzählen. Ich war in den letzten 3 Jahren bestimmt schon 3-4 mal auf dem Zollamt. Immer mit anderem Ausgang. Mal wurde es akzeptiert das es ein Tausch war und mal nicht. Zoll hab ich auch schon gezahlt, aber das sind keine großen Summen. Falls du zahlen mußt, dann ja nur für den Wert über der Einfuhrgrenze. Falls du einen Wert angeben mußt, gib einen geringen an, mit der Begründung das es ja Gratiszugaben zu Lebensmitteln sind, die ja in der Herstellung ganz geringe Kosten haben und du das eigentlich Produkt ja nicht erworben hast.
LG Christin
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Sammlungsauflösung PAH
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07.01.2011 20:19 |
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